Sachsenlotto hat 2017 über 147 Millionen Euro an Gewinnen ausgeschüttet.
Insgesamt gab es in Sachsen im vergangenen Jahr über 10 Millionen Einzelgewinne bei LOTTO & Co.
Zu den Großgewinnern gehören auch die 56 Mitspieler, die in 2017 mindestens 50.000 Euro gewonnen haben. An deren Spitze stehen die Lottospieler mit Großgewinnen in Höhe von 893.415 Euro (Landkreis Leipzig), 863.275 Euro (Landkreis Zwickau), 858.939 Euro (Stadt Leipzig) und 758.404 Euro (Landkreis Zwickau). Sie haben mit „6 Richtigen“ bei LOTTO 6aus49 gewonnen. Einzelgewinne in Höhe von 1 Million Euro und mehr wurden in 2017 in Sachsen nicht erzielt.
Auch Eurojackpot sorgte für weitere Großgewinne: Über eine halbe Million Euro freuten sich Mitspieler aus den Landkreisen Leipzig (596.446 Euro) und Bautzen (531.211 Euro). Bei der Gewinnhäufigkeit liegen die Zusatzlotterien SUPER 6 und Spiel 77 vorne: 16mal wurden 100.000 Euro in der Lotterie SUPER 6 im Freistaat gewonnen und 13mal waren es 77.777 Euro im Spiel 77.
So verteilen sich die Großgewinne (ab 50.000 €) des Jahres 2017 auf Sachsen:
117 Millionen Euro für den Freistaat
Mit ihren Gewinnen haben sich die Sachsen sicher zahlreiche kleine Wünsche oder große Träume erfüllt. Ein großer Gewinner ist auch das Land. Insgesamt 117 Millionen Euro wird Sachsenlotto an Lotterie- und Sportwettensteuern, Glücksspielabgaben und Zweckerträgen an den Freistaat Sachsen bzw. an die Destinatäre überweisen.
Der Gesamtbeitrag an den Freistaat setzt sich zusammen aus 65 Millionen Euro an erwarteten Reinerträgen und 51 Millionen Euro Lotterie- bzw. Sportwettensteuer. Zudem geht aus den Erträgen der Rentenlotterie GlücksSpirale 1 Million Euro zu gleichen Teilen an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, den Deutschen Olympischen Sportbund, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz sowie an die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt.
Diese Gelder werden zum Wohle der Bürger im Freistaat eingesetzt. Für die Verwendung der Reinerträge ist im § 10 des Ausführungsgesetzes zum Sächsischen Glücksspielstaatsvertrag festgelegt, dass diese gemeinnützig in den Bereichen Suchtprävention, Sport, Kultur, Umwelt, Jugend und Wohlfahrtspflege verwendet werden.